Human Rights Watch zu europäischen Geheimdiensten und folternden Drittstaaten

Am 28. Juni 2010 veröffentliche Human Rights Watch den 69-Seitigen Bericht „Ohne nachzufragen - Geheimdienstliche Zusammenarbeit mit Ländern, in denen gefoltert wird“. Wie der dazugehörigen Meldung zu entnehmen ist, verwenden Frankreich, Deutschland und Groß Britannien Informationen, „die im Kampf gegen den Terrorismus unter Folter gewonnen wurden.“

In der Meldung heißt es dazu weiter: „Die Geheimdienste aller drei Staaten behaupten, es sei unmöglich festzustellen, welche Quellen und Methoden hinter den übermittelten Informationen stünden. Doch haben Vertreter der Regierungen in Großbritannien und Deutschland öffentlich die Ansicht geäußert, dass die Verwendung von ausländischen Geheimdienstinformationen in manchen Fällen zulässig sei, selbst wenn das Material eindeutig durch Folter erlangt wurde. Solche Erklärungen senden ein falsches Signal an Regierungen, die die Menschenrechte verletzen.

In Frankreich und Deutschland wurde Beweismaterial, das durch Folter erlangt wurde, in Strafprozessen und anderen Verfahren verwendet, obwohl internationale wie auch nationale Gesetze den Einsatz solcher Informationen in allen Verfahren verbieten.“

Als Konsequenz fordert Human Rights Watch, dass die Zusammenarbeit mit folternden Staaten abgebrochen werden solle, wenn Grund zur Annahme bestünde, dass zur Gewinnung der übermittelten Informationen Folter und Misshandlungen eingesetzt würden. Zudem sei eine strengere parlamentarische Kontrolle der geheimdienstlichen Kooperationen und eindeutige Gesetze erforderlich, die verhindern, dass durch Folter gewonnenes Material in den Rechtsprozess einbezogen wird.

Dem können wir uns nur anschließen.

Die komplette Meldung und Link zum Bericht:                                                                              http://www.hrw.org/de/news/2010/06/28/frankreichdeutschlandgro-britannien-falsches-signal-bei-folter

Presseartikel hier:

Süddeutsche vom 28.06.2010:

http://www.sueddeutsche.de/politik/folter-vorwuerfe-gegen-deutschland-fruechte-des-vergifteten-baumes-1.966818

Welt vom 29.06.2010:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article8220833/Deutschland-nutzt-angeblich-Foltergestaendnisse.html

Hausdurchsuchung. Was tun?

Anlässlich der letzten Hausdurchsuchen und weil es immer gut ist, vorbereitet zu sein, möchten wir, die Gruppe Carambolage in Zusammenarbeit mit dem arbeitskreis kri-tischer juristinnen und juristen
(akj-berlin) und Delfina e. V., ein paar rechtliche und praktische Hinweise geben. Dank an die BI Lüchow Dannenberg für die Vorlage.

In diesem Info können wir nicht alle auftretenden Eventualitäten berücksichtigen, stehen aber für Nachfragen gerne zur Verfügung. Kontakt: kontakt@delfina-grundrechte.org

Flyer zum Download: Hausdurchsuchung - Was tun?.pdf

Bundesverfassungsgericht against bayrisches Versammlungsrecht

Das neue bayrische Versammlungsrecht wurde mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise gestoppt. Mit ihrem Beschluss vom 17. Februar kritisieren die Richterinnen und Richter insbesondere das Verhängen von Bußgeldern und die Kameraüberwachung von Versammlungen. Eine Entscheidung, die richtungsweisend auch für die Entwicklung in den anderen Bundesländern sein dürfte. Ähnelten doch die Pläne der Landesregierungen Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens denen der bayrischen Versammlungsgegner.

Die Pressemitteilung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-017.html

Der Beschluss:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090217_1bvr249208.html

TIPP: Versammlungsrecht BaWue

Aktions- und Vernetzungstreffen gegen die Verschärfung des Versammlungsge
setzes
in Baden-Württemberg

Sonntag, 18. Januar findet ab 11 Uhr im EKM-Verein, Firnhaberstraße 1,
Stuttgart-Mitte das Aktions- und Vernetzungstreffen des Bündnisses gegen
die
Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg statt.

Die Landesregierung plant starke Einschnitte im Recht auf politische
Versammlungen in der Öffentlichkeit, sowie in geschlossenen Räumen.

Wie in zahlreichen Veröffentlichungen der letzten Monate nachzulesen ist
(siehe:
www.versammlungsrecht2009.tk) hätten die geplanten Gesetzesänderungen
verheerende Auswirkungen auf antifaschistische Proteste, kritische politisc
he
Veranstaltungen und generell einen Großteil aller Kundgebungen und
Demonstrationen.

Obwohl von den etablierten Medien die Tragweite des Gesetzespakets weitgehe
nd
verschwiegen oder verharmlost wird, hat sich eine Protestbewegung dagegen
formiert, der sich bisher mehr als 100 Organisationen angeschlossen haben.
Es
konnte so immerhin erreicht werden, dass Nachbesserungen vorgenommen werden
und
die Verabschiedung der Gesetzesverschärfungen auf den März 2009 verscho
ben
wurde.

Die verbleibende Zeit kann und muss nun genutzt werden, um die Proteste zu
verstärken! Auf dem landesweiten Aktions- und Vernetzungstreffen soll ein
Austausch über Ideen zu verschiedenen weiteren Protestaktionen stattfinde
n,
sowie gemeinsame Planungen
gemacht werden.

Kommt zahlreich zum Treffen und bringt Ideen und Vorschläge mit!

Vorschlag zum Ablauf des Treffens

1. Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung

2. Aktueller Stand der Auseinandersetzung um das Versammlungsgesetz

3. Vorstellung der Arbeitsgruppen

4. Arbeitsgruppen zu den folgenden Themen:
- Kreative und / oder dezentrale Aktionen (z.B. Flashmobs, Großdemo etc.)

- Rechtliche Schritte / Unterschriftenaktion (z.B. Verfassungsklage,
Unterschriftensammlung etc.)

- Herstellung von Öffentlichkeit(z.B. Zeitungs-Anzeigen, Kontakte zu prom
inenten
Personen etc.)

- Bundesweite Vernetzung (z.B. Kontakte in andere Bundesländer, bundeswei
te
Konferenz etc.)

- Bündnisgrundlagen und -strategien (z.B. auf welchen Grundlagen können
wir
zusammenarbeiten, welche Herangehensweisen bringen uns
weiter, welche nicht etc.)

5. Berichte aus den Arbeitsgruppen, sowie Rückfragen und kurzer Austausch

6. Kommunikation / Weiteres gemeinsame Vorgehen und Planungen / Termine

Natürlich können gerne weitere Vorschläge den Tagesablauf oder für
Arbeitsgruppen eingebracht werden!

Anfahrt und weitere Infos: www.versammlungsrecht2009.tk
Kontakt: versammlungsgesetz[at]gmx.net

Source:
http://www.trueten.de/archives/4774-Aktions-und-Vernetzungstreffen-gegen-di
e-Verschaerfung-des-Versammlungsgesetzes-in-Baden-Wuerttemberg.html

Versammlungen zur Mobilisierung gegen den Nato Gipfel

Gerade unter dem Blick auf das neue Versammlungsrecht in BaWü ist es wichtig, auch im Vorfeld des Nator Gipfels aktiv zu werden.

Delfina Mitglieder werden aktiv Versammlungen anmelden und benötige Deine Unterstützung.
Frag nach, mach mit - nimm KOntakt auf.

Allgemeine KurzInfos zum NATO-Gipfel in Strasbourg/Baden-Baden (3./4. April 2009)

17./18. Januar “Radikaler Widerstand gegen den Nato-Gipfel 2009″, Organisiert von Dissent!-Frankreich wahrscheinlich in Strasbourg. http://www.dissent.fr

7.2.-8.2.09 Nato-Sicherheitskonferenz in München; Gegenaktionen mit Schwerpunkt 60 Jahre NATO. http://sicherheitskonferenz.de & www.no-nato.de.

14./15.2.2009 Aktionskonferenz, geplant in Strasbourg (spektrenübergreifend).

http://www.no-to-nato.org

Bisher geplant:
Camp(s) vom 1. bis 5. April
Großdemo in Strasbourg am Samstag, 4. April
Gegenkonferenz vom 2. bis 5.4. (wieder einmal während den Aktionen)
ausserdem “Aktionen des zivilen Ungehorsams”, Blockaden
Kulturprogramm
Infotour (Kontakt: infotour@gipfelsoli.org)

Lokal:
Eher wenig Leute, die den ganzen Infrastruktur-Orga-Kram machen (Hilfe ist gerne gesehen) –> Bündnis “Resistance des deux rives/Widerstand der zwei Ufer”. Sind sowohl Leute aus Frankreich als auch aus Deutschland (vor allem Kehl nund Strasbourg)
http://natogipfel2009.blogsport.de
Es gibt einen “Koordinationskreis” (dominiert von NGOs/ traditioneller Friedensbewegung), der sich einmal im Monat in Frankfurt trifft.

Weitere infos z. Bsp. unter:
http://www.gipfelsoli.org

Versammlungsrecht ade?!!!

Artikel aus Indymedia:
Baden-Württemberg (AMK_rn). Die Regierung Baden-Württembergs hat eine Reform des Versammlungsgesetzes beschlossen. Das neue Gesetz, welches am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, wird die schon jetzt bestehenden Einschnitte des Versammlungsrechtes weiter verschärfen. Das Versammlungsgesetz orientiert sich inhaltlich an dem bayrischen Vorbild.
Die Implementierung in Baden-Württemberg wundert indes nicht, steht doch das 60. NATO-Jubiläum im April nächsten Jahres an. Die Pläne der CDU geführten Regierung hatten und haben in Baden-Württemberg vielerorts breite Proteste zur Folge. So sind beispielsweise eine Reihe von Demostrationen angekündigt.

Auch in Niedersachsen soll nun ein neues Versammlungsgesetz, in Anlehnung an das bayrische Modell, in Kraft treten (1, 2, 3). Hiermit spielen Bayern und Baden-Württemberg erneut eine Vorreiterrolle für repressive Gesetzesentwürfe. Es ist zu erwarten, dass weitere unionsgeführte Länder folgen werden.

Feindaufklärung: Das Innenministerium zur geplanten Gesetzesänderung | Versammlungsgesetz des Bundes im Original
Informatives: Blog zum Versammlungsgesetz in BaWü | Interview in Radio Dreyeckland zur geplanten Reform
Das Gesetz:
Im Folgenden eine Auswahl der massivsten und umstrittensten Änderungen:

1. Organisation von Versammlungen:

* Neben der Versammlungsleitung sollen nun auch Ordner_innen gezwungenwerden ihre Personalien bei den Behörden anzugeben.
* Weiterhin soll das Kooperationsgebot (§ 4)”ausdrücklich geregelt und näher ausgestaltet”werden. Im Klartext zwingt dieses Gebot Versammlungsleitung undOrdner_innen zur Zusammenarbeit mit der Polizei. Eine Pflicht zurZusammenarbeit besteht indes für Behörden ausdrücklich nicht.

Beispiel: Ist die Polizei der Meinung, dass eine Situation zueskalieren droht, kann diese die Versammlungsleitung und Ordner_innenauffordern die Versammlung zu beruhigen oder aufzulösen. Auchwenn diese die Situation anders einschätzen sind sie durch dasGesetz zur Mithilfe gezwungen, andernfalls können sie zurVerantwortung gezogen werden.

2. Im Vorfeld von Versammlungen:

* Das neue Gesetz räumt die Möglichkeit einVersammlungsleiter_innen und Ordner_innen “unter bestimmtenGründen abzulehnen”. Ordner_innen, die nach Ansicht derBehörde “ungeeignet” erscheinen die Versammlungsleitung “zuunterstützen”, können ohne weiteres abgelehnt werden.

Beispiel: Diese Änderung legitimiert gesetzlich dieWillkür von Behörden. Ist es im Interesse derOrdnungskräfte, dass eine Versammlung nicht oder untererschwerten Bedingungen stattfindet, können diese einfachjede_n Ordner_in ablehnen.

3. Anmelden von Versammlungen:

* Im Gegensatz zur früheren Anmeldefrist von 48 Stundenmüssen Versammlungen jetzt schon 72 Stunden vorher angemeldetwerden. Weiterhin sollen mitgeführte Gegenstände wieFahnen, Trommeln usw. im Vorfeld angegeben werden.

Beispiel: Spontane oder kurzfristig geplante und beschlosseneVersammlungen sind dann kaum noch umzusetzen. Ferner unterliegenspezielle Aktionsformen massiven Einschränkungen.

4. Verlauf von Versammlungen:

* Die Polizei kann in Versammlungen eingreifen, sofern Anzeichenfür “erhebliche Gefahren für Sicherheit und Ordnung”bestehen oder wenn der “Eindruck der Gewaltbereitschaft” erweckt wird.Darüber hinaus darf sie präventiv filmen,fotografieren, Personalien aufnehmen und Einzelpersonen festnehmen(§ 19), diese zuvor illegitime aber gängige Praxissoll nun durch das Gesetz legalisiert werden.
* Außerdem tritt das so genannte Militanzverbot (§7) in Kraft. Wenn durch eine Versammlung der “Eindruck vonGewaltbereitschaft vermittelt werden könnte”, kann die Polizeidiese kurzerhand beenden.

Beispiel: Die Frage, wann Gewaltbereitschaft vorhanden ist, ist eineFrage der subjektiven Wahrnehmung. Hier besteht die Gefahr, dassSituationen von der Polizei (bewusst) falsch eingeschätztwerden und es zu unberechtigten Störungen und Festnahmen kommt.

5. Verbot und Einschränkungen von Versammlungen:

* Ein Grund warum eine Versammlung nach dem neuen Gesetz verbotenwerden kann ist das sogenannte Störungsverbot,nachdem eine andere Versammlung weder gestört, noch zu derenStörung aufgerufen werden darf.
* Ein weiterer Auslöser für das Verbieten oder derEinschränkung einer Versammlung ist die Anordnung, dassgleichrangige Rechte Dritter (§ 17) nichtbeeinträchtigt werden dürfen.

Beispiel: Findet ein Naziaufmarsch statt, kann eine Gegendemonstrationals Störung angesehen und verboten werden. Durch die Anordnungdie Rechte Dritter zu gewährleisten könnenbeispielsweise Streiks verboten werden, da diese dem Wettbewerb desbestreikten Unternehmens schaden. Kundgebungen auf belebtenPlätzen fallen potenziell auch unter diese Regelung.

6. Das neue Versammlungsgesetz als Eingriff in die Privatssphäre:

* Ab 2009 gilt schon eine Gruppe von zwei Personen als Versammlung.

Beispiel: Durch dieses Gesetz kann es passieren, dass man alsVersammlung aufgefasst wird, obwohl man nur mit einem/einer Freund_inunterwegs ist und wegen Aussagen oder Handlungen zur Rechenschaftgezogen wird, die keineswegs in einem aktivistischen Kontext stehen.

Fazit:

* Die von dem Landtag beschlossene Reform des Versammlungsgesetzesbringt weitere massive Einschränkungen des Versammlungsrechtsmit sich, die vor allem darauf abzielen unliebsamen und ungehorsamenProtest zu verunmöglichen. Das ein solches Gesetz etwa einhalbes Jahr bevor die NATO-Konferenz in Baden-Baden und Strasbourgstattfindet verabschiedet wird ist kein Zufall. “Dieser neuste Angriffauf die Möglichkeiten des gesellschaftlichen Protestes istTeil einer autoritären Entwicklung der vergangenen Jahre, diegesellschaftliche Konflikte zunehmend repressiv durch den Ausbau vonPolizei- und Überwachungsstaat zu unterdrückenversucht”, so der AK Antifa Mannheim. Das kürzlich vom Bundbeschlossene BKA-Gesetz bekräftigt dies weiter.
* Die vagen Ausführungen im Gesetz selbst begünstigenstark eine behördliche Willkür gegenüber undeine Kontrolle des Protestes. Soziale Konflikte und Widerstand werdenals ordnungspolitisches Problem wahrgenommen und entsprechendgehandhabt. Währenddessen wird staatlicherseitsbeständig an Möglichkeiten zur präventivenAufstandsbekämpfung gefeilt. Das neue Versammlungsgesetz zieltgenau in diese Richtung.

Plakat zur Demo in Stuttgart

Die Aktionen:
Bis jetzt fanden Aktionen in mehreren Städten in Baden-Württemberg statt.
So demonstrierten in Mannheim spontan 70 Menschen gegen das neue Gesetz, in Raststatt gab es Infostände und an verschiedenen Orten im Land sind Infoveranstaltungen geplant.

Weiterhin sind drei Demonstrationen angekündigt:

1. Mannheim, Samstag 29.11. - 13 Uhr Hauptbahnhof.
2. Stuttgart, Samstag 6.12. - 14 Uhr Lautenschlagerstraße.
3. Freiburg, Samstag 13.12. - 14 Uhr Rathausplatz (unangemeldet)

Plakat zur Demo in Freiburg

Links:
Einen umfangreichen Pressespiegel stellt das Bündnis für Versammlungsfreiheit zur Verfügung.

Presse (Auswahl):

* Badische Zeitung, vom 24.7.2008
* Junge Welt, vom 20.10.2008
* Interview in der Jungen Welt, vom 29.10.08
* Neues Deutschland, vom 5.11.2008
* Interview mit Ulrich Maurer (Linken) auf stattweb.de, fand in 45 Kalenderwoche statt
* Interview mit Antifas von Delta Press auf de.indymedia.org, vom 11.11.2008
* Jungle World, vom 13.11.08
* Pforzheimer Zeitung, vom 17.11.08
* stattweb.de, vom 28.11.2008

Pressemitteilungen, Communiqués:

* DGB, vom 23.7.2008
* Grüne, vom 4.8.2008
* Autonome Antifa Freiburg, vom 28.8.2008
* AK Antifa Mannheim, vom Oktober 2008
* Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg, vom 13.10.2008
* Linkspartei

Aufrufe:

* KTS, vom November 2008
* Redebeitrag vom AK Antifa Mannheim (mp3)

Weitere Artikel des Autonomen Medienkollektivs Rhein-Neckar:

* 20. Oktober 2008 - Bühl zwischen Repression und Solidarität
* 18. Oktober 2008 - Kein Tage ohne - AZ-Woche in Heidelberg
* 6. September 2008 - Communiqué: Indymedia linksunten launched
* 16. Juni 2008 - Partybesetzunggegen Heidelberger Zustände
* 19. Mai 2008 - Weinheim:von “Pimmeln” und Fackeln - der WSC marschiert auf
* 19. April 2008 - Rhein-Neckar:Ob Sonne oder Regen - Freiräume überall!
* 27. Februar 2008 - Pforzheim:Zwischen Repression und Opfermythos
* 13. Februar 2008 - Freiraumtage2008: Vernetzung in Mannheim

SPAMSTOPPER.AMK_rn@riseup.net

Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz in BW

Die Planungen laufen bereits auf Hochtouren. Für 6.12. plant ein breites Bündnis eine Demonstration in Stuttgart gegen Änderungen des baden – württembergischen Versammlungsrechts sowie des Polizeigesetzes.
Thomas Trueten (IG Metall) beschreibt in einer Mail die uns vorliegt, die geplanten Änderungen:
Stand: 19.10.2008
Im Herbst soll, wenn es nach dem Willen der CDU Landtagsfraktion geht,
das baden – württembergische Versammlungsrecht sowie das Polizeigesetz
geändert werden. Von den umfangreichen Verschärfungen beider - nicht
voneinander zu trennenden Gesetze - betroffen sein wird praktisch jede
politische Organisation.

Insbesondere deren Auftreten bei Demonstrationen, Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen oder auf Privatgelände, als Streikposten usw. würde
teilweise drastisch erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht werden:
Die in § 14 des Versammlungsgesetzes geregelte Anmeldefrist von 48
Stunden für Versammlungen unter freiem Himmel soll auf 72 Stunden
verlängert werden. So sind keine kurzfristigen Versammlungen mehr in
legalem Rahmen möglich.

Das Uniformierungsverbot des aktuellen § 3 Versammlungsgesetz soll durch
ein „Uniformierungs- und Militanzverbot“ ersetzt werden, das jegliches
Auftreten durch das „der Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt
werden könnte“ verbieten soll. Dies geht aus der Antwort des
baden-württembergischen Innenministeriums vom 18.08.2008 auf eine
Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Hans-Ulrich Sckerl vom
28.07.2008 und der Begründung des Gesetzes hervor.

Der Gesetzentwurf richtet sich nicht nur gegen den „Schwarzen Block“ der
„Autonomen“:
Wer entscheidet, was Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke
sind? Können da nicht auch Streikwesten, Verdi T-Shirts, Blaumänner oder
sonstige einheitliche Arbeitskleidung darunterfallen? Bekannt sind  doch
auch Demonstrationsauflagen mit der Einschränkung von Fahnenstangen,
weil diese als Waffe missbraucht werden könnten. Können die bei
MetallarbeiterInnen üblichen Sicherheitsschuhe als Waffe deklariert
werden? Ist Trommelschlagen oder Theatereinlagen im Gleitschritt als
paramilitärisch auslegbar?

„Die Polizei soll das Recht erhalten, ohne jede Voraussetzung auf
jeglicher Versammlung unter freiem Himmel mit Videokameras
Übersichtsaufnahmen von der Versammlung und ihrem Umfeld anzufertigen
und die Videoaufnahmen aufzuzeichnen. Voraussetzung soll nicht mehr
sein, dass tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass
von bestimmten Personen erhebliche Gefahren für die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Identifizierung von Teilnehmern
mithilfe der Aufnahmen ist zulässig.

Die Polizei darf Daten über Teilnehmer aufschreiben, diese anhalten und
befragen, ihren Ausweis kontrollieren und auf die Polizeidienststelle
mitnehmen sowie sie filmen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass von ihnen
erhebliche Gefahren ausgehen. Sogar „verdeckte Bild- und Tonaufnahmen“
werden zugelassen. All dies soll ihn ähnlicher Form auch für
Versammlungen in geschlossenen Räumen gelten.

In der Anmeldung von Versammlungen unter freiem Himmel muss künftig
angegeben werden:
1. der Ort der Versammlung,
2. der Zeitpunkt des Beginns der Versammlung,
3. das Versammlungsthema,
4. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit des Veranstalters,
5. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der Person, die die
Versammlung leitet, auf Anforderung auch Geburtsort und Geburtstag,
6. die erwartete Zahl der teilnehmenden Personen,
7. der beabsichtigte Ablauf der Versammlung,
8. die zur Durchführung der Versammlung mitgeführten Gegenstände oder
die verwendeten technischen Hilfsmittel und
9. die vorgesehene Zahl von Ordnern,
10. der beabsichtigte Streckenverlauf,
11. auf Anforderung Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten,
Geburtsorte und Anschriften der Ordner (diese Personen sollen wohl gegen
diverse Dateien abgeglichen werden; es ist nicht festgelegt, was mit
diesen Daten geschehen soll).
Bei allen Einladungen zu öffentlichen Versammlungen soll der Name des
Veranstalters angegeben werden müssen, auch bei privaten Einladungen
über Telefonketten, SMS oder E-Mail.“

(Quelle: datenspeicherung.de)

Was für Folgen ein derartiges Gesetz für die aktuellen Proteste nicht
nur wie wie beispielsweise die Großaktionen wie den Sternmarsch gegen
den Flughafenausbau in Echterdingen, oder die Proteste in Köln gegen den
rechtsradikalen „Anti-Islam Kongress“ von PRO Köln, die Proteste von
über 130.000 Krankenhausbeschäftigten in Berlin am vorigen Wochenende
oder auch die von 40.000 Kollegen vor der VW Zentrale in Wolfsburg
bedeuten würden, kann man sich ausmalen.

So soll die Versammlungsbehörde im Rahmen der
Verhältnismäßigkeitsprüfung für ihre Maßnahmen auch die von der
Versammlung ausgehenden „Beeinträchtigungen Dritter“  berücksichtigen.
Wer entscheidet darüber wann und ob eine Veranstaltung verhältnismäßig
ist? Welcher Dritte ist gegebenenfalls Beeinträchtigt? Der Arbeitgeber
bei einem Streik / Kundgebung / Demonstration?  Die Botschaft bei einer
Friedensdemonstration? Gar der Polizist bei einer Demonstration?

Wer ist denn noch bereit dazu, eine  Versammlung  zu organisieren, wenn
er aus diesem Engagement heraus Nachteile am Arbeitsplatz oder bei
zukünftigen Bewerbungen befürchten muss, wenn er  namentlich als
Veranstalter beispielsweise einer gewerkschaftlichen  Veranstaltung
veröffentlicht werden muss?

Es ist praktisch eine Einladung für Nazis, Antifaschisten und deren
persönliches und politisches Umfeld zu bedrohen, wenn deren Name als
Einlader bzw. Veranstalter für  antifaschistischen Veranstaltung steht.

Der vorgebliche Zweck, rechtsradikalen Umtrieben Einhalt zu gebieten,
entpuppt sich so als bloßer Propagandatrick zum Schönreden des Entwurfs.
Tatsächlich existieren bereits jetzt gesetzliche Möglichkeiten, für ein
Verbot faschistischer Aktivitäten.

In Bayern wurde das Gesetz am 16. Juli beschlossen, andere Bundesländer
sollen folgen.

Während in Bayern inzwischen Verfassungsklage vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde und Verdi sich
in Bayern an den Protesten eines aus breiten Schichten bestehenden
Bündnisses beteiligte, sind in Baden – Württemberg noch keine
wesentlichen Ansätze für wirksame Proteste auszumachen. Die
Presseerklärung des DGB vom 23.07.2008 reicht angesichts der Qualität
der geplanten Änderungen nicht aus, um einen solchen breiten Widerstand
zu organisieren. Die Hintergründe der geplanten Verschärfungen sind die
zu erwartenden Proteste gegen die gegenwärtigen kapitalistischen
Krisenerscheinungen und und die Frage, ob wir angesichts derer nicht
mehr statt weniger Rechte brauchen. Denn das betrifft gerade die
Millionen Gewerkschaftsmitglieder, existiert in Deutschland nach wie vor
kein Streikrecht, das beispielsweise einen politischen Streik gegen
diesen geplanten Gesetzentwurf ermöglichen würde.

Ein anschauliches Beispiel, wie zukünftig auch in Baden – Württemberg
demokratische Rechte ausgehebelt werden sollen, zeigt ein Vorgang aus
jüngster Vergangenheit in der Münchner Fußgängerzone:

„Dort traten Angestellte eines Modegeschäftes in Streik. Um auf ihre
Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog.
Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten
Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den
Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte,
nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu
Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die
Streikposten als Versammlung im Sinne des VersG. Gegen den
verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahren
wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2
VersG eingeleitet (113 Js 11159/08).
Nach den Vorschriften des BayVersG müsste die gewerkschaftliche Aktion
72 Stunden vorher angezeigt werden mit allen Einzelheiten, die
neuerdings nach Art.13 erforderlich sind und ungeachtet der Tatsache,
dass keinerlei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von
ihr ausgingen. Der vorgesehene Leiter müsste sich unter Abgabe seiner
persönlichen Daten auf seine ‘Geeignetheit’ und ‘Zuverlässigkeit’
überprüfen lassen. Angesichts der Fülle der zu beachtenden Hürden -
neuerdings auch schon bei bloß zwei Streikposten - ist voraussehbar,
dass die Beschäftigten von der geplanten Aktion Abstand nehmen würden.
In der Gesamtheit der Neuregelungen ist nicht mehr abschätzbar, welchen
Belastungen und Risiken sich derjenige aussetzt, der sein Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit wahrnehmen will.“

(Quelle: Bündnis für Grundrechte, Kurzinformation zur Verfassungsbeschwerde)

Für Proteste ist es reichlich spät, unserer Ansicht nach jedoch nicht zu
spät! Wir schlagen vor,

ein möglichst breites Bündnis auf demokratischer und antifaschistischer
Grundlage ins Leben zu rufen, um die verschiedenen Proteste zu
koordinieren und zu konzentrieren. Kleinster gemeinsamer Nenner soll die
Ablehnung und der Protest gegen die geplante Verschärfung des Polizei-
und Demonstrationsrechtes sein.
eine Demonstration in Stuttgart Anfang Dezember zu organisieren, um den
Protest vor den überhörbar vor den Landtag zu tragen.
den Protest auch nach einer eventuellen Beschlussfassung durch den
Landtag organisieren und ggf. mit dem in anderen Bundesländern
zusammenzuführen.
dass die beteiligten Organisationen und Einzelpersonen in ihrem
Wirkungskreis ihren Einfluss zur Geltung bringen und mobilisieren.

Quellen:

Kurzinformation zur Verfassungsbeschwerde:
http://www.verdi.de/muenchen/aktive_gruppen/kampagne_rettet_die_grundrechte/verfassungsbeschwerde/data/verfassungsbeschwerde-kurzvorstellung.pdf

Presserklärung des DGB vom 23.07.2008:
http://www.bw.dgb.de/ueber_uns/presse/pmdb/pressemeldung_single?pmid=409

Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes vom 15.09.2008:
http://www.landtag-von-baden-wuerttemberg.de/WP14/Drucksachen/3000/14_3165_d.pdf

Pressemiteilung des Innenministeriums:
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/190293.html

Zusammenfassung von Beck:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=265276&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

Gesetzentwurf zur Verschärfung des Versammlungsrechtes vom 28. 07. 2008:
http://www.service-bw.de/eBAdminCenter/loadimage?id=1546854&type=Vorschrift

Antwort des baden-württembergischen Innenministeriums vom 18.08.2008 auf
eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Hans-Ulrich Sckerl vom
28.07.2008:
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/3000/14_3092_d.pdf

Bayern: Opposition und Initiativen beantragen Außerkraftsetzung des ab
01. Oktober geltenden bayerischen Versammlungsrechts:

http://www.luzi-m.org/nachrichten/artikel/datum/2008/09/17/123/

Neuregelung des Versammlungsrechts in Baden-Württemberg geplant

Nicht nur Bayern, auch Baden-Württemberg plant ein verschärftes Versammlungsgesetz. Hintergrund ist die Förderalismusreform, in deren Zuge Bestimmungen des Versammlungsrechts die Sache der Bundesländer wurde.

Hier sei ein interessantes Interview dokumentiert.

Ralf Wurzbacher
»Wir müssen breiten Protest auf die Beine stellen«
Vorbereitungstreffen für Demos gegen verschärftes Versammlungsgesetz in
Baden-Württemberg. Ein Gespräch mit Thomas Trüten
Thomas Trüten ist Leitungsmitglied der IG Metall Vertrauensleute beim
Automatisierungsunternehmen FESTO in Esslingen und Mitglied der
IG-Metall-Delegiertenversammlung Esslingen

Die Landesregierung von Baden-Württemberg plant eine Verschärfung des
Versammlungsgesetzes nach bayerischem Vorbild. Wie weit hat sich das in
der Bevölkerung schon herumgesprochen?
Vielen Menschen ist das noch nicht bewußt, auch weil darüber in den
Medien kaum berichtet wird. Wirklich im Bilde sind vor allem politisch
Aktive, deren Arbeit vom Gesetzesvorhaben betroffen sein wird. Die
gegenwärtige Schwäche des Widerstandes führe ich vor allem darauf
zurück, daß im Lager der Gegner und Kritiker der Ausgang der laufenden
Verfassungsklage gegen das bayerische Pendant abgewartet wird.

Das Gesetz soll schon zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Wird die Zeit
nicht sehr knapp?
Es muß in der Kürze der Zeit ein breiter Protest auf die Beine gestellt
werden. Ich bin aber zuversichtlich. Es werden mindestens drei
Demonstrationen gegen das Versammlungsgesetz stattfinden: Am 29.
November in Mannheim, am 6. Dezember in Stuttgart und am 13. Dezember in
Freiburg. An einem Vorbereitungstreffen am Dienstag waren u. a.
Gewerkschafter sowie Vertreter von ATTAC, vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung und der Humanistischen Union beteiligt.

Welche Einschränkungen des bestehenden Versammlungsrechts plant die
Regierung?
Künftig soll es möglich sein, in praktisch jede öffentliche Versammlung
unter freiem Himmel oder in Gebäuden einzugreifen und sie zu beenden. Es
sollen die persönlichen Daten aller Ordner verlangt werden können, was
bei größeren Veranstaltungen einen unvorstellbaren Aufwand bedeuten
würde. Nur ein Beispiel: Beim europäi­schen Aktionstag gegen Sozialabbau
am 3. April 2004 in Stuttgart waren 2000 Ordner im Einsatz. Dazu soll es
der Polizei per »Militanzverbot« möglich sein, gegen Versammlungen
vorzugehen, die den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln. Wann
Militanz vorliegt und worin sie sich zeigt, obliegt der Interpretation
der Polizeieinsatzleitung. Demonstrationen können außerdem von Staats
wegen beendet werden, wenn es der Versammlungsleitung nicht gelingt,
angebliche Störer zu entfernen. Das ist ein gefundenes Fressen für
eingeschleuste Provokateure – man denke nur an Heiligendamm.

Welche Folgen fürchten Sie insbesondere mit Blick auf betriebliche und
gewerkschaftliche Proteste?
Der Gesetzentwurf enthält einen Paragraphen zu sogenannten
Eilversammlungen, worunter auch gewerkschaftliche Streiks fallen können.
Demnach wäre schon das Aufstellen von Streikposten als Versammlung im
Sinne des Versammlungsgesetzes zu sehen, und die Aktion müßte 72 Stunden
vorher angezeigt werden. Daneben müßte sich der Veranstaltungs- oder
Streikleiter unter Angabe persönlicher Daten auf seine »Eignung« und
»Zuverlässigkeit« überprüfen lassen. Und was ist mit dem
Uniformierungsverbot? Fallen darunter nicht vielleicht auch
Streikwesten, ver.di-T-Shirts, Blaumänner oder Arbeitsbekleidung?

Die Regierung behauptet, die Veränderungen dienten vor allem dem Schutz
vor einem »Mißbrauch durch Rechtsextremisten«. Wie glaubhaft ist das?
Wenn dem so wäre, warum wird dann nicht über ein generelles Verbot von
Versammlungen mit rassistischem, diskriminierendem,
kriegsbefürwortendem, faschistischem Inhalt diskutiert? Warum soll im
Gegenteil der antifaschistische Protest gegen Naziaufmärsche sogar
weiter behindert werden? Und zum Thema »Schutz« vor Rechtsextremisten
nur soviel: In Baden-Württemberg wurden bis vor kurzem Jugendliche, die
ein durchgestrichenes Hakenkreuz trugen, noch kriminalisiert.

Wogegen könnte die Regierung mit dem neuen Gesetz vorgehen wollen?
Im Frühjahr 2009 findet der NATO-Gipfel in Baden-Baden statt. Bis zu
15000 Polizisten sollen angekarrt werden, um die Gipfelteilnehmer zu
»schützen«. Dort sollen Gipfelgegner zum ersten Mal im großen Stil
entsprechend ihrer Protestformen gespalten werden. Soweit darf es nicht
kommen.

http://www.jungewelt.de/2008/10-29/044.php

Versammlungsfreiheit vor dem Ende?

Nicht erst seit dem neuen, Bayrischen Versammlungsgesetz wird die Versammlungsfreiheit mit den Füßen getreten. Bundesweit ist der Gang vor ein Gericht obligatorisch geworden, um Versammlungen durchführen zu können.

Hierzu gibt es auch manigfaltige Aktionen und Informationen:

z.B.:
Am Sonntag den 17. August 2008 wird der Bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein in der Aschaffenburger Stadthalle eine Wahlkampfveranstaltung abhalten. Aus diesem Anlass wird der „Arbeitskreis VersammlungsFREIHEIT“ auf dem Marktplatz eine Kundgebung unter dem Motto „Für eine echte VersammlungsFREIHEIT - gegen Überwachungswahn“ durchführen.

resist the war … prozess am 26.09.2008 in Frankfurt

Ein Brief


Hallo zusammen,

ich hatte nicht mehr daran gedacht… doch jetzt ist er da.

Am Freitag, den 26.09.2008, findet am Amtsgericht Frankfurt um 09.00 Uhr im Raum 27, 2.Stock, Gerichtsgebäude E mein Vefahren zu einer sog.”Südtorblockade” statt.

Wer nochmal nachlesen will: www.resistthewar.de

Der Richter hatte, ohne mich zu hören, das Verfahren einstellen wollen. Das fand ich weniger witzig und mit meiner Rechtsanwältin haben wir den Richter zu einem Freispruch bringen wollen. Da ich bereits in einem zweiten Vefahren freigesprochen wurde (Verjährung OWi), haben wir auch hier auf einen schnellen Freispruch gehofft.

Nun also das Verfahren wegen §§ 240 Abs. 1 u. 2, Abs 2, pp StGB..Nötigung.. echt zum Lachen, wenn es nicht so ernst wäre.

Über 5 Jahre nach der “Tat”.

Bitte gebt diesen Termin weiter, postet Ihn auf Euren Seiten und Mailinglisten.

Es macht bestimmt mehr Spaß, mit sehr vielen Menschen den Freispruch zu feiern ;-)

Gerne veröffentlichen wir den Brief des Angeklagten.
Für weitere Fragen steht Ihnen Delfina gerne zur Verfügung.